Heilmassage ist eine manuelle Therapie, die zur Linderung von Schmerzen und zur Förderung des Wohlbefindens und der Gesundheit eingesetzt wird.
Auch diese Art von Massage kann helfen, Verspannungen zu lösen und den Körper zu entspannen. Heilmassage kann auch helfen, Muskelschmerzen zu lindern, Blutzirkulation zu verbessern und die Beweglichkeit zu verbessern.
Im Gegensatz zur Heilmassage ist eine gewerbliche Massage nicht auf eine spezifische medizinische Behandlung ausgerichtet, sondern wird für Ihr Wohlbefinden durchgeführt.
Gewerbliche Massagen können tiefe Gewebetechniken und andere Techniken beinhalten, die der Körperarbeit, der Körperbewusstheit und der Entspannung dienen.
Für Heilmassagen wird eine ärztliche Verordnung / Überweisung benötigt.
Darauf ist eine Diagnose ersichtlich aus dem ein konkretes Behandlungsziel abgeleitet werden kann.
Dabei wird nach einer gründlichen Anamnese bei einem Erstgespräch mit dem Patienten ein gemeinsames Behandlungsziel festgelegt.
Die Art der Behandlung, deren Dauer und Anzahl ist das bei sehr individuell und hängt von der Diagnose und der Verordnung des Arztes ab.
Für gewerbliche Massagen ist keine Verordnung notwendig.
Eine Terminvereinbarung genügt.
Je nach Gesundheitskasse kann es erforderlich sein, dass Sie Ihre Überweisung vor der Behandlung bewilligen lassen müssen um einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.
Für Gewerbliche Massagen sind keine Bewilligungen erforderlich, es gibt dabei aber auch keine Rückerstattungen.
Bei folgenden Versicherungsträgern können Rückerstattungen für Heilmassagen angesucht werden:
Einige privaten Krankenversicherungen (UNIQA, Merkur, Allianz uvm.) bieten ebenfalls Rückerstattungen für Heilmassagen an. Erkundigen Sie sich bitte bei ihrer Versicherung.